Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Aufgrund der stark zunehmenden Anzahl von Anträgen auf Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle im Außenbereich (i. S. d. § 35 BauGB) nach § 2 Abs. 3 der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30. April 1974 sind ab 01.01.2020 die nachfolgenden Ausführungen des Abfallwirtschaftsamts des Landratsamts Zollernalbkreis zu beachten:

Gemäß § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Verwertung von Abfällen Vorrang vor der Beseitigung. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen stellt keine Verwertung, sondern eine Beseitigung dar und ist daher grundsätzlich nicht zulässig. Pflanzliche Abfälle sind zum Beispiel Baum- und Heckenschnitt, Laub oder Gras. Die nachfolgenden Informationen sollen erklären, unter welchen Voraussetzungen eine Verbrennung ausnahmsweise möglich ist.

Wie können pflanzliche Abfälle ordnungsgemäß und schadlos verwertet werden?

  • Durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen und ordnungsgemäßes Kompostieren.
  • Durch Abgabe an die Abfallwirtschaft: Hecken- und Baumschnitt, Reisig und Wurzelwerk können bis 2 cbm kostenlos auf den Landkreisdeponien Albstadt, Balingen und Hechingen sowie bis 1 cbm in den Wertstoffzentren abgegeben werden.
  • Durch Abgabe an den kommunalen Grüngutsammelplätzen. Die Anlieferbedingungen müssen bei den Gemeinden erfragt werden.
  • In Gemeinden mit einem Grüngutsammelplatz wird zweimal im Jahr eine Straßensammlung für Grüngut durchgeführt. In Gemeinden ohne Grüngutsammelplatz wird dreimal im Jahr eine Straßensammlung für Grüngut durchgeführt.
  • Kleine Mengen können regelmäßig über die Biotonne entsorgt werden.

Nähere Auskünfte erhalten Sie beim Landratsamt, Abfallwirtschaftsamt: Abfallberatung, Telefon: 07433/92 -1371, -1381, -1854, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wann können pflanzliche Abfälle ausnahmsweise durch Verbrennen beseitigt werden?

Ausnahmen für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen gelten gemäß der Landes-Pflanzenabfallverordnung für pflanzliche Abfälle, die auf land- und forstwirtschaftlichen oder gärtnerisch genutzten Grundstücken im Außenbereich anfallen. Diese dürfen unter folgenden Voraussetzungen im Außenbereich ausnahmsweise verbrannt werden:

  • Unzumutbarkeit der Abfuhr, bspw. an steilen und sehr schwer zugänglichen Flächen und Unmöglichkeit des Verrottens.
  • Vorliegen einer Pflanzenkrankheit, bspw. Feuerbrand.
  • Soweit aus forstwirtschaftlichen Gründen erforderlich, z. B. zur Beseitigung von Brutmaterial für den Borkenkäfer, dürfen Reisig und Schlagabraum im Wald verbrannt werden.

Ein Mehraufwand durch den Abtransport der Abfälle rechtfertigt keine Ausnahme. Im Innenbereich ist das Verbrennen verboten.

Was muss beim Verbrennen beachtet werden?

  • Das Verbrennen findet auf dem Grundstück statt, auf welchem die Abfälle anfallen.
  • Das Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 Baugesetzbuch).
  • Mitmenschen werden durch den Geruch der Verbrennung nicht belästigt.
  • Die Abfälle sind trocken, sodass sie unter geringer Rauchentwicklung verbrennen.
  • Durch die Rauchentwicklung entstehen keine Verkehrsbehinderungen, keine Belästigungen und kein gefahrbringender Funkenflug.
  • Die Abfälle sind möglichst zu einem Haufen zusammengefasst.
  • Es weht kein starker Wind.
  • Es darf nicht in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang verbrannt werden.
  • Ein Randstreifen ist gepflügt, sodass das Feuer unter Kontrolle gehalten werden kann.
  • Die erforderlichen Abstände zum Grundstücksnachbar und anderen gefährdeten Objekten sind eingehalten.
  1. a) Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sind mindestens 100 m entfernt b) Gebäude und Bäume befinden sich mindestens 50 m entfernt
  • Beim Verbrennen von forstlichen Pflanzenabfällen im Wald ist die Festlegung des vorgenannten Mindestabstandes zu Bäumen aufgehoben. Umso mehr sind beim Verbrennen von Reisig und Schlagabraum alle Vorsichtsmaßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden einzuhalten. Eventuelle Anordnungen des Forstamtes zur Abwendung einer Waldbrandgefahr bleiben hiervon unberührt.
  • Das Feuer und die Glut werden beim Verlassen des Grundstücks gelöscht.
  • Die Verbrennungsrückstände werden sobald wie möglich in den Boden eingearbeitet.

Das Verbrennen von großen Mengen pflanzlicher Abfälle ist auf den Rathäusern bei der Ortspolizeibehörde vorher anzuzeigen. Wir weisen darauf hin, dass beim Ausrücken der Feuerwehr der Brandverursacher die Kosten zu tragen hat. Das Landratsamt als untere Abfallrechtsbehörde erteilt keine Ausnahmen vom Verbrennungsverbot. Es liegt im Ermessen des Beseitigungspflichtigen, ob oben genannte Ausnahmemöglichkeiten vorliegen. Wer gegen obige Vorgaben verstößt, handelt ordnungswidrig und riskiert ein empfindliches Bußgeld. Wer gar andere, nicht für eine Verbrennung zugelassene Abfälle, zum Beispiel Plastikabfälle, Sperrmüll oder Altholz im Garten oder im heimischen Ofen verbrennt, begeht unter Umständen sogar eine Straftat und muss mit einer Verurteilung im Strafverfahren rechnen.

Nähere Auskünfte erteilt Ihnen das Landratsamt, Abfallwirtschaftsamt: Untere Abfallrechtsbehörde, Telefon: 07433/92 -1383, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Die vorstehenden Informationen sowie das entsprechende Merkblatt des Abfallwirtschaftsamtes finden Sie auch auf der Homepage der Stadt Hechingen.

Anfang Juni 2013 rutschte beim Panzerweg oberhalb von Schlatt ein Teil des Hanges ab. Die Rutschfläche betrug ca. 3,5 ha, dabei ist sowohl der obere Fahrweg ("Panzerweg") wie auch der untere Fahrweg komplett abgerutscht. Der untere Weg wurde aufwendig wiederhergestellt, der obere Weg jedoch konnte nicht wieder hergestellt werden.

Der größte Teil der Rutschfläche wurde 2014 als sogenanntes Waldrefugium ausgewiesen. Man kann dort sehr schön die natürliche Waldentwicklung beobachten, denn eine konventionelle Wiederbewaldung fand nicht statt.

 

Auch die örtliche Presse berichtete über den Erdrutsch:

Schwarzwälder Bote 16.08.2013

Schwarzwälder Bote 24.09.2013

Vanessa Ziegler"Nicht nur die Ortschaftsverwaltung, ganz Schlatt freut sich über den tollen Erfolg unserer Vanessa", sagte Ortsvorsteher Jürgen Schuler, als am Donnerstag die druckfrischen Poster an den Dorfeingangsschilder angebracht wurden. Die sportlichen Leistungen der sympathischen Fußballerin in den zurückliegenden Jahren, die nun mit dem Gewinn der Europameisterschaft in Weißrussland gipfelten (die HZ berichtete am Mittwoch), seien einer besonderen Würdigung wert, so Schuler.

"Schlatt grüßt seine U17-Fußball-Europameisterin Vanessa Ziegler" ist unter dem Konterfei der Vorzeigekickerin in großen Lettern zu lesen. Nicht fehlen dürfen die deutschen Farben und dazu das Schlatter Gemeindewappen. Die Poster sollen nicht nur ein Gruß an die Europameisterin und ein Zeichen der Wertschätzung für die ganz besondere Leistung sein, sondern auch Motivation für die Zukunft, unterstreicht Jürgen Schuler.

Der Ortsvorsteher freut sich auf den nächsten Besuch der Fußballerin in Schlatt. Er hofft, dann in gemütlicher Runde dann seine Glückwünsche anbringen zu können. Wegen der nächsten wichtigen Spiele Vanessas für den SC Freiburg dauert das aber wie berichtet noch etwas. Jürgen Schuler versichert: "Das macht überhaupt nichts, ich bin mir ganz sicher, dass Vanessa Schlatt immer im Herzen trägt."

Bei seiner Hauptversammlung hat der Schlatter Förderverein Friedhofskirche nicht nur die Wurmbekämpfung beschlossen, sondern ebenfalls ein umtriebiges und erfolgreiches Vereinsjahr beendet. Der Vorsitzende Franz Haug stellte an den Beginn seines Rückblicks den Dank für eine tadellose Zusammenarbeit im Führungsgremium. Den Putz- und Schließdienst für das Gotteshaus beim Gottesacker von Schlatt wie auch den Blumenschmuck lobt er als hervorragend.

Als unvergesslichen und tollen Tag wertete der Vereinschef das gelungene 20-jährige Jubiläum im vergangenen Jahr. Ebenso sei auch der Tag der offenen Tür ein voller Erfolg gewesen, unterstrich Haug. In dem Kirchlein wurden im Mai darüber hinaus regelmäßig Maiandachten abgehalten.

HolzwurmbefallBeim Ausblick auf das neue Vereinsjahr berichtete der Vorsitzende über die notwendige thermische Behandlung des Innenraumes wegen des starken Holzwurmbefalls. Die Arbeiten durch eine Frankfurter Fachfirma nehmen vier Wochen in Anspruch und sollen, sofern die finanziellen Mittel von der Stadt bewilligt werden, im Juni und Juli ausgeführt werden. Das Kirchlein ist wegen der giftigen Gase dann für vier Wochen gesperrt. Aufgewendet werden muss eine Summe von 10 000 Euro.

Bis zum Arbeitsbeginn geöffnet ist die Friedhofskirche von 9 bis 17 Uhr an jedem Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen.

Detailliert und aufschlussreich war der Protokollbericht von Schriftführer Manfred Oks. Dieser erinnerte umfangreich an das 20. Geburtstagsfest, alle Vereinsaktivitäten sowie an sämtliche Veranstaltungen. Kurz und prägnant folgte der Finanzbericht von Berthold Schuler. Wegen der 10 000-Euro-Spende für die Kirchturmrenovierung wurde das Vereinsjahr mit einem Minus abgeschlossen. Der Kassier freute sich jedoch über 14 Vereinseintritte; man zählt nun 117 Mitglieder. Die Revisoren Siegfried Schuler und Eugen Pflumm bescheinigten Schuler eine exakte und tadellose Arbeit, was eine einstimmige Entlastung zur Folge hatte.

Ortsvorsteher Jürgen Schuler lobte den Förderverein für seinen umfangreichen und vielfältigen Einsatz zugunsten des Schlatter Wahrzeichens. Schuler: "Ich bin sehr froh, dass es euch gibt." Der Ortsvorsteher führte die einstimmige Entlastung der Vorstandsmannschaft herbei.

Im weiteren Verlauf der Versammlung war der Fußweg vom Ort hoch zur Kirche ebenfalls ein Thema, da sich die Treppenstufen immer mehr verschieben und so zu Gefahrenstellen für Fußgänger werden. Dasselbe Problem besteht bei den in den oberen Teil des Friedhofes führenden Treppenstufen.

Einig waren sich die Sitzungsteilnehmer, dass auch in Zukunft Mitglieder geworben werden sollen, wobei verschiedene Möglichkeiten angesprochen wurden. Dann schloss Vereinschef Franz Haug die Versammlung mit dem Versprechen, dass sich der Verein auch zukünftig mit ganzer Kraft für das kleine Kirchlein einsetzen werde.

Info: Geöffnet hat die Friedhofskirche Schlatt, wenn nicht grade der Holzwurm bekämpft wird, von 9 bis 17 Uhr an jedem Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen.

 

Im Ortschaftsrat Schlatt ist das neue Hechinger "Wanderparadies" ebenfalls gut aufgenommen worden. Der Stadtteil hat nun eine Kirchenköpfle-Tour.

Im Mittelpunkt der jüngsten Schlatter Ortschaftsratssitzung stand die Neuauflage des "Wanderparadieses Hechingen". Informationen dazu gab es von Anke Gärtner, der Leiterin des Sachgebiets Tourismus im Rathaus, und von Rainer Müller, dem Vertrauensmann des Hechinger Albvereins.

Das optimierte Wegenetz sieht für jeden Stadtteil eine Wandertour vor, für die Kernstadt sollen es derer drei werden. Familien mit Kinderwagen sollen ebenso wie der Nordic Walker, der Geschichtsinteressierte oder der geübte Wanderer auf ihre Kosten kommen. Viel Wert gelegt wird in dem neuen Konzept auf die Einbindung von Sehenswürdigkeiten und Einkehrmöglichkeiten.

"Bei der Namensgebung der Touren sollen keine Ortsnamen enthalten sein", informierte Rainer Müller. Beispielsweise sei der Beurener Rundwanderweg die "Heideweg-Tour", während es in Schlatt eine "Kirchenköpfle-Tour" und in Stein eine "Römer-Tour" geben wird.

Der Hechinger Wanderprofi stellte im Ortschaftsrat die zirka zehn Kilometer lange Schlatter Wanderung ausführlich vor. Startpunkt ist der Sportplatz, und von dort führt der Weg hoch zum Albtrauf und über den Köhlberg durch die Nachbargemeinde Jungingen. Am Junginger Wasserfall Weiler Schrofen vorbei geht es zurück nach Schlatt, an der Dorfkirche vorbei und über das Kirchenköpfle wieder hoch zum Sportplatz. Somit ist auch das Schlatter Kleinod, die Friedhofskapelle, eingebunden. Beim Thema Umsetzung gab es Informationen zu den für jeden Rundwanderweg geltenden Logos, zu den neuen Infotafeln auf den Wanderparkplätzen und der Möblierung der Touren mit Albkult-Produkten aus dem Hause Lebenshilfe. Den Abbau der bisherigen Beschilderung übernimmt der Schwäbische Albverein.